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2024-01-04

Wie Nazi-Richter das Nachkriegsdeutschland prägten

Die Schatten der Vergangenheit: Wie Nazi-Richter das Nachkriegsdeutschland prägten

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches stand Deutschland vor der monumentalen Aufgabe, eine zerstörte Nation wieder aufzubauen und sich gleichzeitig mit den Schrecken seiner jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen. Ein besonders dunkles Kapitel dieser Geschichte betrifft die Rolle der Justiz, insbesondere die Besetzung von Richterposten mit ehemaligen Nazi-Richtern. Trotz der Bemühungen um Entnazifizierung und Neuanfang blieben viele der juristischen Akteure, die während des NS-Regimes tätig waren, in ihren Positionen oder kehrten bald dorthin zurück. Dieser Artikel beleuchtet die kritischen Stimmen und die langfristigen Auswirkungen dieser Entscheidungen.

1. Kontinuität statt Konsequenz: Die Rosenburg-Projektion

Ein Artikel von Deutschlandfunk, “Braune Juristen für den Rechtsstaat” (Quelle), hebt hervor, dass viele NS-Juristen ihre beruflichen Karrieren im Nachkriegsdeutschland problemlos fortführen konnten. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger initiierte eine wissenschaftliche Kommission, um die Vergangenheit des Justizministeriums, insbesondere in den 50er, 60er und beginnenden 70er Jahren, zu untersuchen. Das Projekt, bekannt als “Rosenburg”, benannt nach dem Sitz des Justizministeriums in Bonn, zielte darauf ab, die personellen Kontinuitäten und deren Auswirkungen auf das materielle Recht zu beleuchten.

2. Freispruch für die Täter: Die Karlsruher Entscheidung

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung kritisiert in seinem Artikel “Wie die Justiz in der Nachkriegszeit NS-Richter freisprach” (Quelle), dass das oberste Strafgericht der Bundesrepublik Deutschland elf Jahre nach dem Kriegsende den NS-Richter Otto Thorbeck freisprach, der für die Hinrichtung von Widerstandskämpfern verantwortlich war. Dieses Urteil symbolisiert das Versagen der bundesdeutschen Justiz, die Schreibtischtäter des NS-Regimes strafrechtlich zu verfolgen, und diskreditierte den Widerstand gegen Hitler.

3. Die Nürnberger Juristenprozesse: Ein unvollständiger Abschluss

Deutschlandfunk berichtet in “Als Richter vor Gericht standen” (Quelle), dass im Februar 1947, 16 führende NS-Juristen selbst vor Gericht standen. Obwohl einige zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, waren spätestens 1956 alle Verurteilten begnadigt und bezogen stattliche Pensionen. Dies zeigt, dass die juristische Aufarbeitung der NS-Zeit unvollständig und von einer gewissen Milde geprägt war.

4. Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung

Klaus-Detlev Godau-Schüttke argumentiert in seinem Artikel auf forhistiur.net “Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland” (Quelle), dass die Entnazifizierung der westdeutschen Justiz als gescheitert angesehen werden muss und eine Renazifizierung zur Folge hatte. Er beschreibt, wie die Institutionen und Normen der Entnazifizierung letztlich zu personellen und inhaltlichen Kontinuitäten führten, die die Renazifizierung der westdeutschen Justiz exemplarisch veranschaulichen.

Fazit: Ein ungelöstes Dilemma

Die Besetzung von Richterposten mit ehemaligen Nazi-Richtern nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt ein kontroverses Thema, das die deutsche Gesellschaft bis heute beschäftigt. Die Artikel zeigen, dass trotz der Bemühungen um eine Entnazifizierung, die juristische Elite des Dritten Reiches in vielen Fällen ihre Karrieren nahtlos fortsetzen konnte. Dies wirft Fragen nach Gerechtigkeit, Verantwortung und dem Umgang mit der Vergangenheit auf. Es ist eine Mahnung, dass die Aufarbeitung der Geschichte ein fortwährender Prozess ist, der kritische Reflexion und Engagement erfordert.

Dieser Artikel soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die Komplexität und die langfristigen Auswirkungen der Nachkriegsjustiz in Deutschland zu schärfen.

#provoware #provo-geschichte #Nazirichter

PPPOPPI - 20:55:55 @ RECHT, GESCHCHTE | Kommentar hinzufügen